Seit 2021 stellt der Bund 3 Milliarden Euro zur Verfügung, ergänzt um zusätzliche 1,3 Milliarden Euro durch die Länder oder die Krankenhausträger, um den Innovationsstau in den Krankenhäusern aufzulösen. Die Herausforderung für Kliniken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht darin, durch Erfüllung der Digitalisierungsanforderungen spätestens ab dem Jahr 2025 Abschlägen bei der Abrechnung von voll und teilstationären Leistungen zu entgehen.
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