Dammbruch bei den Insolvenzen
Die Anzahl der Insolvenzen im Maschinen- und Anlagenbau hat sich gegenüber 2018 mehr als verdoppelt – die Anzahl der Insolvenzen bei den Personaldienstleistern fast verfünffacht! Die Insolvenz ist derzeit kein gelehrtes Instrument der strategischen Unternehmensführung – mit ungeplanten Folgen für alle Beteiligten.
Personaldienstleister als Frühwarnsystem
Während die erste Verschiebung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von September 2020 auf das Jahresende 2020 eher noch für einen Rückgang der Insolvenzen im Vergleich zu 2019 geführt hatte, reichen nun die liquiden Mittel vieler Unternehmen trotz erneuter Verschiebung auf den 30. April 2021 offenkundig nicht mehr aus. Zunehmend wird klar: Die Bereitstellung von Liquidität hilft kurzfristig, kann aber nicht dauerhaft Lock-Down-bedingte fehlende Wertschöpfung in der Wirtschaft kompensieren.
Gerade die Branche der Personaldienstleister/Zeitarbeitsunternehmen war schon immer ein Frühindikator der Wirtschaftsentwicklung. Im Aufschwung wurde Zeitarbeitspersonal vor Festanstellungen aufgebaut – im Abschwung zuerst Zeitarbeitspersonal abgebaut. Dieses „Puffern“ zur Absicherung des Stammpersonals ist ein wesentlicher Beitrag der Personaldienstleister im Konjunkturverlauf.
Die Zahl der Insolvenzen im Maschinen- und Anlagenbau hat sich um Faktor 2,2 im Vergleich zu 2018 erhöht:
Insolvenzen von Personaldienstleistern beinhalten durch die Subsidiärhaftung auch Risiken für die Zeitarbeit-nutzenden Unternehmen, weil letztere im Falle nicht gezahlter Sozialabgaben sowie Lohnsteuer einem Bürgen vergleichbar für die die unbezahlten Beiträge haften. Die drohende Subsidiärhaftung könnte zudem noch einen weiteren Effekt für die seit 2017 kontinuierlich sinkende Zahl der in der Zeitarbeit Beschäftigten haben: betroffene Unternehmen (Entleiher) könnten vermehrt auf andere Beschäftigungsformen wie befristete Arbeitsverträge oder Werkverträge setzen. Damit könnte die Beschäftigung in der seit über 50 Jahren bestehende Zeitarbeit weiter sinken.
COMPANY PARTNERS berät hier betroffene Personaldienstleister mit Lösungen, die den Beteiligten eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ermöglichen.
Darüber hinaus können strukturiert vorbereitete Insolvenzen auch für Unternehmen anderer Branchen Abhilfe schaffen, wenn im Management von Unternehmen die außergerichtliche wie auch gerichtliche Restrukturierung inkl. der Insolvenz als eine strategische Option der Unternehmensführung verstanden ist. Der Gesetzgeber hat hierzu seit Jahresbeginn 2021 einen erweiterten gesetzlichen Rahmen geschaffen.
Insolvenz als Strategie
Mit Inkrafttreten von Teilen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und damit des Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 soll sichergestellt werden, dass speziell von Corona betroffenen Unternehmen, die bilanziell überschuldet und nicht zahlungsunfähig sind, von den im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen profitieren und von der Möglichkeit eines vor Insolvenz stattfindenden Restrukturierungsverfahrens Gebrauch machen können.
Gerade bei personalintensiven Unternehmen wie Call-Centern, Lohnfertigern und auch Personaldienstleistern begünstigt die Alternative der Insolvenz aufgrund des Insolvenzgeldes eine Sanierung erheblich. Unternehmen, die die Sanierung inkl. Insolvenz als strategisches Instrument der Unternehmensführung regemäßig prüfen, können so frühzeitig vor Eintritt des Ereignisses die Sanierung und damit verbundene Lösungen für deren Geschäftspartner schaffen. Das setzt jedoch die Kenntnis und systematische Prüfung der strategischen Optionen voraus.
Bezüglich der Kenntnis hat Company Partners die Lehr- und wo möglich Prüfungspläne der TOP 5 Universitäten für BWL geprüft. Keine dieser Universitäten hat die Insolvenz als strategische Option der Unternehmensführung im Lehrplan.
Empfehlung von Company Partners
Company Partners rät allen Unternehmen, deren Geschäft in disruptiven Märkten liegt oder aktuell durch Corona oder aber durch Insolvenzen von Geschäftspartnern beeinträchtigt werden könnte, sich frühzeitig mit den Optionen der Sanierung auseinander zu setzen und die Optionen strukturiert zu planen. Dadurch entstehen aktiv gestaltbare Spielräume und ungeplante Folgen lassen sich vermeiden.
Datenquellen:
Die Ergebnisse basieren auf eigenen Recherchen und Auswertungen von Company Partners aus den jüngsten Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de ) der deutschen Insolvenzgerichte sowie der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren des Statistischen Bundesamtes von 2018 – 2020.